Zweifelsfrei rundum gut ist, dass wir eine Justiz haben, die uns bei Problemen weiterhilft. Mit einleuchtenden Paragrafen wie § 57 StGB: „Niemand darf gegen seinen Willen aus der Haft entlassen werden.“ Oder dem wegweisenden § 8 Jagdgesetz „In Räumen, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, darf nicht gejagt werden.“ Das sind interessante Informationen rund um den Justizstandort Deutschland, den Werner Koczwara in seinem neuen Programm „Einer flog übers Ordnungsamt“ wieder einmal hochkomisch kommentiert. (Zur Vorbereitung auf den Abend können Sie schon mal grübeln, welche Berufsgruppe jener rechtschreibschwache Polizist wohl meinte, als er im Polizeibericht von einer „Gelegenheitsbrusttätowierten“ schrieb.) (Foto: Thomas Zehnder)